Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBP)
Psychisch gesunde Mitarbeiter leisten mehr und kosten weniger
Dreimal mehr Arbeitnehmer werden heute wegen psychischer Probleme krankgeschrieben als noch vor 20 Jahren: Überlastung, Depression und Angststörung sind die Ursachen berichtet die DAK im aktuellen Gesundheitsreport 2019.
In einer immer komplexer werdenden Welt, mit steigender Arbeitsverdichtung, zahlreic
hen Reorganisationsprozessen, hoher Flexibilisierung, ständiger Erreichbarkeit ist es wichtig, rechtzeitig die Belastungen der Beschäftigten zu erkennen.
Der Gesetzgeber hat schon vor einigen Jahren auf die gestiegenen Erkrankungszahlen reagiert. Seit 2014 fordert das Arbeitsschutzgesetz (§§ 4 – 6 ArbSchG) ausdrücklich die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Für alle Unternehmen und Organisationen bedeutet dies, dass sie auch Gefährdungen für ihre Mitarbeiter ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Unternehmen, die dieser Regelung nicht nachkommen, unterliegen Haftungsrisiken, die durch eine professionelle psychische Gefährdungsbeurteilung vermieden werden können.
Weshalb Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch uns durchführen lassen sollten:
- Wir führen Sie durch den gesamten Prozess: Von der Messung, Analyse und Auswertung, Maßnahmen-Definition, Dokumentation und bis hin zur Transferbegleitung.
- Unser Erhebungsverfahren ist durch die Kooperation mit dem Institut für empirische Soziologie an der FAU Erlangen-Nürnberg (Ifes) validiert, wissenschaftlich begleitet und erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (BG-Prüfung).
Dieser Invest lohnt sich. Nach aktuellen Studien gehören psychische Erkrankungen neben den häufigsten und auch zu den kostenintensivsten Erkrankungen.
Unser Komplett-Paket für Sie
Kommunikation im Unternehmen
- Rechtzeitige und umfangreiche Information aller beteiligten Mitarbeiter und Führungskräfte über die geplante Befragung.
Ablauf der Befragung
- Kennzahlen-Analyse
- Befragung der Mitarbeiter mit dem Befragungsinstrument COPSOQ, schriftlich – optional ab 50 Mitarbeiter
- Führungskräfte-Befragung durch Experteninterviews
Auswertung und Umsetzung
- Detaillierte Auswertung inklusive Maßnahmenempfehlungen
- Aussagekräftige Dokumentation
- Moderation von lösungsorientierten Workshops auf Basis der Befragungsergebnisse
- Transferbegleitung – Workshop-Angebot für Führungskräfte und Mitarbeiter
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Kontakt
Gilliar Consulting
Moosbergstraße 35
64285 Darmstadt
Telefon: + 49 6151 1526607
Mobil: +49 1577 9709021
E-Mail: sabine(at)gilliarconsulting.de
Web: www.gilliarconsulting.de
Arbeitsschutzgesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht.
- Sie hat zum Ziel, Unfälle zu vermeiden und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Dazu gehören auch die psychischen Belastungen.
- Arbeitgeber*innen müssen zum Ermitteln der notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen.
- Geeignete Maßnahmen sind bei entsprechenden Hinweisen zu entwickeln, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
- Bei Erkrankung von Mitarbeitern aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und mangelhaftem Nachweis präventiver Maßnahmen müssen Unternehmen mit kostspieligen Regressforderungen rechnen.
Wissenswertes
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